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18.1 Allgemeines
Der Begriff der Foundation Governance ist vom Begriff der gesellschaftsrechtlichen Corporate Governance abgeleitet. Corporate Governance bedeutet Leitung und Überwachung des Unternehmens. Mit der Einführung des Corporate Governance Kodex am 01.10.2002 durch den Arbeitskreis für Corporate Governance wurde Aktiengesellschaften in Österreich ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt (siehe Präambel des Österreichischen Corporate Governance Kodex idF vom Jänner 2020). Es geht dabei um die gegensätzlichen Interessen zwischen Eigentümern (Anteilseignern) und dem Vorstand als Unternehmensleitung. Es geht weiters um einen Interessenausgleich zwischen Unternehmensleitung und Unternehmenskontrolle. Nur ein Unternehmen, das diesen Kodex akzeptiert, kann an der Börse notiert werden.