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Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Aufgaben, Ziele, Stiftungsvermögen, Rechnungslegungspflicht und Beendigung

Allgemeines und Gegenstand der Innovationsstiftung

Zur Förderung von Innovation im Bildungsbereich wurde eine Stiftung mit dem Namen „Innovationsstiftung für Bildung“ (ISBG) mit Sitz in Wien und einem Vermögen von 50 Millionen Euro errichtet. Die Stiftung hat eigene Rechtspersönlichkeit und entstand mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung (BGBl I Nr 28/2017). Dieses ist seit 01.01.2017 in Kraft. Die Änderungen zum Bundesgesetz erfolgten durch das BGBl I Nr 30/2018, BGBl I Nr 31/2018, BGBl I Nr 23/2020 und BGBl I Nr 53/2022.

Die Rechtspersönlichkeit der Stiftung wird in Abs 2 ausdrücklich vorgesehen, weil die Grundregel des § 6 Abs 2 BStFG 2015 über die Entstehung als Rechtsperson mit Eintragung in das Stiftungs- und Fondsregister gemäß Abs 3 keine Anwendung finden soll (Erl RV 1350 BGBl I Nr 28/2017, XXV. GP).

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