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21.3.2 Das Modell der Foundation Governance
Der Begriff der Foundation Governance stellt auf die Kontrolle der Stiftungsorgane durch Inanspruchnahme von staatlichen Einrichtungen und stiftungsinternen Kontrollorganen ab, welche die Einhaltung des Stiftungszwecks überwachen. Das liechtensteinische Stiftungsrecht sieht für Stiftungen ein Mischsystem von staatlicher Kontrollaufsicht und internen Maßnahmen der Stiftungsbeteiligten (insbesondere der Begünstigten) zur Kontrolle der Verwaltung der Stiftung und der Verwendung ihres Vermögens vor. Während gemeinnützige Stiftungen zwingend der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstehen, ist die Kontrolle durch die Stiftungsaufsichtsbehörde für privatnützige Stiftungen optional, dh auf Wunsch des Stifters gedacht.