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17.2.1 Der Stiftungsvorstand als Verwalter fremden Vermögens
Leitet und kontrolliert die Privatstiftung ein Unternehmen, füllt sie typischerweise die Rolle eines Kernaktionärs aus. Unter einem Kernaktionär ist ein strategischer Gesellschafter zu verstehen, der nicht nur an kurzfristigen Kurssteigerungen interessiert ist. Die Privatstiftung wird Interesse am Unternehmenserhalt und an der Werthaltigkeit der Beteiligung haben und daher auch aktiv die Leitung und Kontrolle des Unternehmens übernehmen und Kenntnis über das Management des Unternehmens haben und strategisch ausbauen müssen. Der Kernaktionär verfolgt keine eigenen unternehmerisch-operativen Interessen, die er über die Beteiligung hinaus verfolgt, vielmehr ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts das Ziel. Die Einflussnahme ist nicht nur anlassbezogen, sondern systematisch und zielgerichtet. Typischerweise werden die Grundlinien der Beteiligungsunternehmen in wichtigen Unternehmensbereichen mitbestimmt. Gerade bei Ausübung der typischen Eigentümerrechte hat der Stiftungsvorstand das Stimmrecht in der Generalversammlung und Hauptversammlung auszuüben oder ist es auch zulässig, zur Umstrukturierung des Vermögens die Besetzung bestimmter Organe in den Beteiligungsunternehmen mitzubestimmen (Aufsichtsrats- und Leitungspositionen; Kalss in FS Gert Delle Karth 90 Jahre Fürstlicher Oberster Gerichtshof 503; Müller/Melzer in Müller [Hrsg], Handbuch Stiftungsmanagement [2014] 4; Die besondere Rolle der Privatstiftung als Kernaktionär und des Stiftungsvorstands als Verwalter fremden Vermögens Rz 1111).