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Dokument-ID: 1098851
20.1 Familienstiftung – Allgemeines
Die Familienstiftung zielt auf die Versorgung naher Angehöriger des Stifters. Ihr eigennütziger Stiftungszweck ist unter anderem die Absicherung der nächsten Generation und auch der Folgegenerationen; neben dem Versorgungsgedanken spielen meistens noch andere Motive bei der Stiftungsgründung eine Rolle. Während bei der eigennützigen Privatstiftung die Versorgung von vom Stifter individualisierten Personen im Vordergrund steht, ist bei gemeinnützigen Privatstiftungen die Begünstigung der Allgemeinheit begriffswesentlich.