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Dokument-ID: 1043685
15.4 Leistungen der D&O-Versicherung
D&O-Versicherungen haben sich etabliert, um Organe von Gesellschaften, Vereinen, aber auch Stiftungen vor Schadenersatzansprüchen aus fehlerhaftem Management abzusichern. In den Genuss einer D&O-Versicherung können also neben den Vorständen einer Stiftung auch Vorstände und Aufsichtsräte einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Obmänner von Vereinen, Geschäftsführer von Genossenschaften etc kommen.