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Dokument-ID: 878285
57.2.1 Zur Höchstpersönlichkeit der Begünstigtenstellung sowie der darauf gegründeten Partei- und Rekurslegitimation
OGH: Verfahren nach § 27 PSG auf Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern eines Stiftungsorgans werden von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet. Bezüglich der Antragslegitimation sind die Grundsätze des außerstreitigen Verfahrens anzuwenden, wonach eine solche nur Personen besitzen, denen ein rechtliches Interesse zukommt. Dies ist ua bei aktuell Begünstigten der Fall, weshalb diese die Legitimation sowohl für einen Antrag zur Abberufung nach § 27 Abs 2 als auch zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den abweisenden Beschluss des Erstgerichts haben.