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Dokument-ID: 829957
53.1.1 Pflichtteilsauszahlungen aus der Stiftung grundsätzlich nicht KESt-pflichtig
VwGH: Zuwendungen einer Privatstiftung stellen unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte dar. Sie können sowohl in offener als auch in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung sowie ein subjektiver Bereicherungswille der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird.