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65.1.1 Widerspricht die Wegzugssteuer bei einem Trust der Niederlassungsfreiheit?
Anm. d. Red.: Im folgenden Urteil sieht der EuGH den englischen Trust als Gesellschaft iSd Art 54 AEUV an (su). Damit könnte auch die österreichische Privatstiftung, die eher einer klassischen Gesellschaft entspricht, als der englische Trust, unter den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit fallen. Was das jedoch für Privatstiftungen bedeutet, die ihren Sitz von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, ist insbesondere in Hinblick auf die Vorschrift, dass eine Privatstiftung ihren Sitz nur in Österreich haben darf, noch lange nicht geklärt (vgl Paul Rizzi in derstandard.at/2000078233091/Niedrigere-Huerden-fuer-eine-Sitzverlegung).