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Dokument-ID: 1268117
150.1.1 Höchstpersönliche Einkünfte einer Anwältin als Stiftungsvorständin
Sachverhalt
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Honorare in Höhe von EUR 5,850.000,–, die im Jahr 2018 an die Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH (Beschwerdeführerin) für ihre Tätigkeit als Stiftungsvorständin ausbezahlt wurden, vollständig dem Jahr 2018 zuzurechnen sind oder periodengerecht auf die Jahre 2019 bis 2025 verteilt werden können (mittels passiver Rechnungsabgrenzung).