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Dokument-ID: 872955
56.2.1 Parteistellung der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands als Stiftungsprüferin ex lege
OGH: Für die Parteistellung im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG sind die allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitverfahrens anzuwenden – gem § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist jede Person soweit Partei, als ihre rechtlich geschützte Stellung durch die gerichtliche Tätigkeit unmittelbar beeinflusst würde. Ob eine solche vorliegt, ist nach dem materiellen Recht zu beurteilen.