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17.3 Priorisierung der Stiftungszwecke
In der Stiftungserklärung kann einem bestimmten Stiftungszweck der Vorrang eingeräumt werden, indem der Stifter unter den Stiftungszwecken eine Reihung vornimmt und den einen oder anderen der Stiftungszwecke priorisiert. Nicht selten wird – bei Vorhandensein von Familienunternehmen – der Erhalt des Stiftungsvermögens und die Versorgung von bestimmten Individuen als Zweck priorisiert. Oft ist auch die Verwaltung der Unternehmensbeteiligungen zusätzlicher Zweck der Privatstiftung. Im Wege einer vorweggenommenen Strategieplanung sollte die Zweckerfüllung gewichtet sein, um hier eine klare Handlungsanleitung für den Stiftungsvorstand zu schaffen und dessen unternehmerisches Ermessen in der Entscheidungsfindung einzugrenzen und das Haftungspotenzial zu verringern.