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8.2.1 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstandes
OGH: Die Vergütung eines Vorstandmitgliedes für die Tätigkeit im Rahmen seiner Organbestellung regelt § 19 PSG; die Vorgangsweise bei einem Vertrag über die zu erbringenden Leistungen regelt § 17 Abs 5 PSG. Danach ist mangels eines Aufsichtsrats bei Verträgen der Stiftung mit einem Vorstandsmitglied neben der Genehmigung durch alle Mitglieder des Stiftungsvorstands die gerichtliche Genehmigung erforderlich. Das bedeutet, dass eine Stiftung ohne Aufsichtsrat für die Regelung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zum Vorstand in der Regel das Gericht zu befassen hat.