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104.1.1 Regressansprüche unter Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung
OGH: Der Kläger, die Beklagte und ein weiteres Vorstandsmitglied gaben als designierte Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung auf den Todesfall im Verlassenschaftsverfahren nach der verstorbenen Stifterin eine bedingte Erbantrittserklärung ab. Die Privatstiftung war in einem mit „Kodizill“ betitelten Notariatsakt errichtet worden und hatte als Legat ein Gut zugewandt erhalten. Im Erbrechtsstreit wurde das alleinige Erbrecht der Tochter der verstorbenen Stifterin zum gesamten Nachlass zufolge eines Testaments festgestellt, in dem die Verstorbene der Privatstiftung noch weitere Vermögenswerte vermacht und die Tochter als Erbin des restlichen Nachlassvermögens berufen hatte. Die Privatstiftung wurde zum Kostenersatz des Rechtsstreits (EUR 246.000,–) verpflichtet.