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3.2 Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht
Der Finanzmarktaufsicht [Stichwort: Rundschreiben (FMA)] obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Verpflichteten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe § 25 FM-GwG). Zur Gewährleistung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gibt die FMA ihre aus Gesetz oder Verordnung (einschließlich EU-Verordnungen) abgeleitete Rechtsansicht zu aufsichtsrechtlichen Fragen mittels Rundschreiben bekannt. Rundschreiben dienen als Orientierungshilfe der Information der Öffentlichkeit über bestimmte Anforderungen, die nach Rechtsansicht der FMA durch Auslegung aus Gesetzen oder Verordnungen abzuleiten sind.