© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1075765
3.4.3 Sonstige mögliche Rechte der Begünstigten
Festsetzung der Vergütung des Stiftungsvorstandes
Mangels anderer Festlegung in der Stiftungserklärung ist den Mitgliedern des Stiftungsvorstands für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Privatstiftung in Einklang stehende Vergütung zu gewähren (§ 19 Abs 1 PSG). Die Höhe der Vergütung ist – mangels anderer Regelung in der Stiftungserklärung – vom Gericht zu bestimmen. Der Antrag auf Festlegung der Vergütung kann von einem Stiftungsorgan oder einem Organmitglied gestellt werden.