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23.3 Vergleich inländischer und ausländischer eigennütziger Stiftungen
Der Vergleich der österreichischen Privatstiftung mit ausländischen Rechtsträgern und Vermögensmassen ist für die steuerliche Einordnung ausländischer Rechtsträge wesentlich. Der Einordnung ausländischer Rechtsträger zum Zwecke der Stiftungsbesteuerung wird durch das Schenkungsmeldegesetz Rechnung getragen: das SchenkMG schreibt für die Eingangs- und Ausgangsbesteuerung ausdrücklich Besteuerungsregeln für ausländische Rechtsträger fest. Mit dem so genannten Typenvergleich ist die Frage zu lösen, ob ein ausländischer Rechtsträger oder eine ausländische Vermögensmasse mit einer privatrechtlichen Stiftung oder einer Privatstiftung nach PSG vergleichbar ist. Der Typenvergleich ist ein individuell-konkreter, dh er ist ein auf die Privatstiftung bzw privatrechtliche Stiftung abgestimmter Vergleich, der in einer Gesamtschau sämtlicher maßgeblicher Rechtsformkriterien zu erfolgen hat (Bieber/Finsterer/Lehner, Besteuerung von in- und ausländischen Stiftungen und Typenvergleich [Teil III], ZfS 2009, 126). Es soll mit einem konkreten Typenvergleich aufgezeigt werden, ob die konkrete Rechtsform eines ausländischen Rechtsträgers maßgeblich für die abgabenrechtliche Behandlung in Österreich ist.