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Dokument-ID: 1098854
20.4 Vorüberlegungen zur Stiftungserrichtung
Wer soll Stifter sein?
Der Stifter hat die Möglichkeit, mehrere Stifter festzulegen. Dies muss er in der Stiftungserklärung tun. Nicht sämtliche Stifter müssen das Stiftungsvermögen aufbringen, um in der Stiftungsurkunde als Stifter genannt zu werden. Auch eine juristische Person kann als Stifter festgelegt werden. Durch eine juristische Person können allfällig vorbehaltene Stifterrechte auf unbestimmte Zeit ausgeübt werden, ohne durch den Tod des Stifters befristet nur auf bestimmte Zeit ausübbar zu sein.