© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1098854

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

20.4 Vorüberlegungen zur Stiftungserrichtung

Wer soll Stifter sein?

Der Stifter hat die Möglichkeit, mehrere Stifter festzulegen. Dies muss er in der Stiftungserklärung tun. Nicht sämtliche Stifter müssen das Stiftungsvermögen aufbringen, um in der Stiftungsurkunde als Stifter genannt zu werden. Auch eine juristische Person kann als Stifter festgelegt werden. Durch eine juristische Person können allfällig vorbehaltene Stifterrechte auf unbestimmte Zeit ausgeübt werden, ohne durch den Tod des Stifters befristet nur auf bestimmte Zeit ausübbar zu sein.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Stiftungsrecht in unserem Shop! Zum Shop