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Neu Dokument-ID: 284435

Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.3 Widerruf einer nach dem 31.07.2008 errichteten Privatstiftung

Privatstiftungen, die nach dem 31.07.2008 errichtet wurden, fallen zur Gänze unter das Regime der Substanzauszahlung. Auch für diese Privatstiftungen ist zu beachten, dass der Widerruf nur von einer natürlichen Person als Stifter getätigt werden kann.

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