© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1115030
3.9.6 Wirtschaftliche Eigentümer der Privatstiftung kraft Funktion
Die Feststellung und Überprüfung der Identität der Stiftung erfolgt über Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer, welche kraft ihrer Funktion in der Stiftung als solche im Gesetz definiert sind (siehe auch FMA-Rundschreiben, Sorgfaltspflichten, Rz 159-165). Die in der Definition des § 2 Z 3 lit a WiEReG genannten Personen sind aufgrund der Ausübung ihrer Funktionen in der Privatstiftung wirtschaftliche Eigentümer. Es kommt daher nicht darauf an, welche Rechte sie aufgrund des Gesetzes oder der Stiftungsurkunde ausüben.