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Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Zuständigkeit

Für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt (§ 8 AVOG) für Großbetriebe zuständig.

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