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Dokument-ID: 284046
2.1.3 Zuwendung von Privatvermögen
Allgemeines
Die Zuwendung von Privatvermögen des Stifters an die Privatstiftung führt, abgesehen vom Sondertatbestand des § 27 Abs 5 Z 7 EStG (gemischte Schenkung, Schenkung unter Auflage usw), bei Unentgeltlichkeit grundsätzlich zu keiner Einkommensteuerpflicht. Mangels eines Veräußerungsvorganges liegt weder ein Spekulationsgeschäft iSd § 31 Abs 1 EStG noch eine Veräußerung des gestifteten Kapitalvermögens iSd § 27 Abs 3 EStG vor.