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2.2.3 Zuwendungen an Arbeitnehmerförderungsstiftungen
Zuwendungen an Arbeitnehmerförderungsstiftungen können vom stiftenden Arbeitgeber nur unter den Voraussetzungen des § 4d Abs 2 EStG als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Verteilt die Privatstiftung die nicht unter § 6 Abs 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Zuwendungen gem § 13 Abs 1 Z 1 lit b KStG, sind die Zuwendungen gemäß dieser Verteilung abzugsfähig.