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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.4 Abgekürztes Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Neben dem ordentlichen Verfahren gibt es bei Ordnungswidrigkeiten ein abgekürztes Verfahren. 

Nach § 116a Abs 1 StVG muss eine Ordnungsstrafverfügung im abgekürzten Verfahren folgende Bestandteile zwingend enthalten:

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