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Neu Dokument-ID: 845245

Karin Zahiragic - Emil Nagl | Glossar

Anmeldung eines Rechtsmittels

Beabsichtigt der Verurteilte gegen die vom Erstgericht gefällte Entscheidung ein Rechtsmittel zu erheben, und hat er das Rechtsmittel nicht sofort nach der Urteilsverkündung mündlich angemeldet, so hat die Anmeldung dieses Rechtsmittels schriftlich binnen drei Tagen nach der Urteilsverkündung bei jenem Gericht zu erfolgen, das in erster Instanz entschieden hat (§ 284 StPO).

Die Anmeldung des Rechtsmittels kann der Verurteilte entweder schriftlich durch seinen Verteidiger oder mündlich zu Protokoll abgeben.

Wird das Rechtsmittel bei der Anmeldung falsch bezeichnet, so hat dies keine weiteren Konsequenzen. Wird bei der Anmeldung des Rechtsmittels eine Nichtigkeit behauptet, so geht das Rechtsmittelgericht von der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde aus.