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Dokument-ID: 740169
4.19.2 Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung
Hauptanwendungsfall Rufdatenrückerfassung
Die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung ist die Erteilung einer Auskunft über Verkehrsdaten eines Telekommunikationsbetreibers, Erteilung einer Auskunft über Zugangsdaten und die Erteilung einer Auskunft über Standortdaten eines Telekommunikationsdienstes oder eines Dienstes der Informationsgesellschaft.