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Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Das Wiederaufnahmeverfahren

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens ist im Falle einer gerichtlichen Einstellung im Ermittlungsverfahren bei dem Landesgericht einzubringen, das die Einstellung beschlossen hat.

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