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Dokument-ID: 793167
2 Der Europäische Haftbefehl
Die Einführung des EuHb diente der Vereinheitlichung und Vereinfachung justizieller Festnahmeentscheidungen und ihrer Durchsetzung innerhalb der europäischen Union. Ein von den Justizbehörden eines Mitgliedsstaates erlassener EuHb gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union. Er orientiert sich im Wesentlichen an den materiellen Grundprinzipien des Auslieferungsrechtes, allerdings spricht man in diesem Kontext nicht von Auslieferung, sondern von Übergabe. Es gibt dafür ein eigenes (mehrseitiges) Formblatt, das verpflichtend zu verwenden ist.