© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.1 Die Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei ist die Hauptanlaufstelle für Anzeigen, die nicht selten bereits mit einer polizeilichen Intervention verbunden sind. Sie ermittelt von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige; Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts (§ 105 Abs 2 StPO) hat sie zu befolgen. Die Polizei führt in der Regel – vor allem im Bereich der niederrangigen Kriminalität – sogleich erste Ermittlungsschritte durch, wie etwa Beschuldigten- und Zeugeneinvernahmen (§ 99 Abs 1 StPO). Sind staatsanwaltschaftliche Anordnungen oder weiterführende Ermittlungen erforderlich, berichtet die Polizei der Staatsanwaltschaft – in dringlichen Fällen mitunter auch telefonisch.