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Neu Dokument-ID: 740002

Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Einleitung, Beginn des Ermittlungsverfahrens

Der weitaus überwiegende Anteil der Strafverfahren beginnt mit einer Anzeige eines Opfers bei der Kriminalpolizei. In untergeordnetem Ausmaß werden Anzeigen direkt bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, wobei in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der anonymen Anzeige über die Homepage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hinzuweisen ist. Obwohl über dieses Hinweissystem eine Kommunikation der Staatsanwaltschaft mit dem Anzeiger und Hinweisgeber möglich ist, muss der Anzeiger seine Anonymität nicht aufgeben.

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