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Albert Scherzer | Glossar

Fahndung

Unter Fahndung wird die polizeiliche Suche nach Personen oder Sachen verstanden, die im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen oder aus anderen Gründen gesucht werden. Die Fahndung iSd Strafprozesses gliedert sich einerseits in die Personenfahndung, das ist jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft und andererseits in die Sachenfahndung, worunter jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung zu verstehen ist. Eine Personenfahndung wird eingeleitet, wenn der Aufenthalt eines Beschuldigten, einer Person, deren Identität festzustellen ist oder eines potenziellen Zeugen unbekannt ist. Eine Personenfahndung zum Zwecke zur Festnahme ist zulässig, wenn der Beschuldigte flüchtig oder sein Aufenthalt unbekannt ist oder weil er einer Ladung nicht Folge geleistet hat und zu einer Vernehmung, einer anderen Beweisaufnahme oder zur Hauptverhandlung vorgeführt werden soll. Durch eine weitere Anordnung der Staatsanwaltschaft kann die Fahndung öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Ausforschung des Beschuldigten, weiterer Opfer oder die Auffindung einer anderen Person andernfalls wenig erfolgversprechend wäre und der Beschuldigte einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, dringend verdächtig ist. Veröffentlichungen von Abbildungen von Personen in Medien sind nur zulässig, wenn der erreichte Vorteil dem Nachteil der Beeinträchtigung der Intimsphäre deutlich überwiegt.