© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 739480
3.13 Freie Beweiswürdigung
Nach § 14 StPO hat das Gericht aufgrund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind: Im Zweifel ist stets zugunsten des Angeklagten, oder dem sonst in seinen Rechten Betroffenen, zu entscheiden. § 14 StPO meint nur die Entscheidung in der Hauptsache.