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Generalprokuratur
Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Sie vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege. Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit (Nichtigkeitsverfahren, Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes). Darüber hinaus entscheidet sie über sprengelübergreifende Zuständigkeitsfragen der Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren. Eine weitere Aufgabe stellt die Mitwirkung der Generalprokurator im Disziplinarverfahren gegen Richter, Notare, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter und gegen die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs sowie im Amtsenthebungsverfahren gegen ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs dar.