© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1095286

Karin Zahiragic | Glossar

Haftungsbeteiligter

Unter Haftungsbeteiligten versteht man Personen, die für Geldstrafen, Geldbußen oder für die Kosten des Verfahrens haften, oder die, ohne selbst angeklagt zu sein, von Verfall, vom erweiterten Verfall oder von der Einziehung einer Sache bedroht sind. Haftungsbeteiligte haben in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren, soweit es sich um die Entscheidung über diese vermögensrechtlichen Anordnungen handelt, die Rechte des Angeklagten. Grundsätzlich können Haftungsbeteiligte ihre Sache selbst führen oder sich vertreten lassen.