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4.13 Molekulargenetische Untersuchung
Eine überaus wichtige Ermittlungsmaßnahme im Bereich der Aufklärung der von unbekannten Straftätern begangenen Straftaten ist die molekulargenetische Untersuchung. Sie wird häufig beim Verbrechen des Raubes oder beim Verbrechen des Einbruchsdiebstahls zur Anwendung gebracht. Am Tatort sichergestellte DNA-Spuren werden an DNA-Sachverständige übermittelt, die das Ergebnis auswerten. Auch bei Vergehen oder Verbrechen gegen Leib und Leben liefert die molekulargenetische Untersuchung wichtige Ergebnisse zur Aufklärung der Straftat.
Zur Aufklärung einer Straftat ist es zulässig, einerseits biologische Spuren und andererseits Material, das einer bestimmten Person zugehört oder zugehören dürfte, molekulargenetisch zu untersuchen, um die Spur einer Person zuzuordnen oder die Identität einer Person oder deren Abstammung festzustellen und mit nach diesem Gesetz oder nach dem Sicherheitspolizeigesetz rechtmäßig gewonnenen Ergebnissen molekulargenetischer Untersuchungen abzugleichen.