© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1236050

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.2 Nachträglicher Aufschub des Strafvollzuges

Die Strafgefangenen sind bei der Aufnahme oder so bald wie möglich ärztlich zu untersuchen. Wenn nach dem Ergebnis der Untersuchung anzunehmen ist, dass der Strafvollzug nachträglich aufzuschieben ist, so ist davon das Vollzugsgericht zu verständigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop