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Karin Zahiragic | Glossar

Nichtigkeitsbeschwerde

Die Nichtigkeitsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Urteile des Schöffen- oder Geschworenengerichts. Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft. Die Nichtigkeitsgründe sind in den §§ 281, 281a, und § 345 StPO aufgezählt. Die Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde obliegt dem Obersten Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof entscheidet in der Regel in einer Zusammensetzung von fünf Berufsrichtern. Begehrt die zuungunsten des Angeklagten ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ausschließlich die Verurteilung nach einem anderen als dem vom Erstgericht angenommenen Straftatbestand, kann sie im Falle echter Konkurrenz beider Delikte keinen Erfolg haben. In einem solchen Fall ist es dem OGH verwehrt, einen zusätzlichen Schuldspruch zu fällen, wenn der vom Erstgericht gefällte Schuldspruch rechtsrichtig ist (OGH 12 Os 103/16p).