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Karin Zahiragic | Glossar

Prozessgrundsätze

Bei den Prozessgrundsätzen handelt es sich um Prinzipien, die die Strafprozessordnung und das gesamte Strafverfahren prägen. Sie bezeichnen die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechts und regeln auf welche Art und Weise ein Strafverfahren durchgeführt wird. Das sind das Legalitätsprinzip, der Untersuchungsgrundsatz, der Anklagegrundsatz, die Gesetz- und Verhältnismäßigkeit, das rechtliche Gehör, das Recht auf Verteidigung, die Unschuldsvermutung, das Beschleunigungsgebot, die Beteiligung der Opfer am Strafverfahren, die freie Beweiswürdigung sowie die Grundsätze der Mündlichkeit, Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit.