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Dokument-ID: 740223
6 Rechtsgrundlagen
- Das Ermittlungsverfahren ist in den §§ 91–166 Strafprozessordnung geregelt.
- Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft sind im neunten Hauptstück, in den §§ 167–189 Strafprozessordnung geregelt.
- Die verschiedenen Formen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sind in den §§ 190–196 Strafprozessordnung geregelt.
- Die Abrechnung des Ermittlungsverfahrens regelt § 197 Strafprozessordnung.
- Die verschiedenen Formen der Diversion sind in den §§ 198–209 Strafprozessordnung geregelt.
- Die eigentliche Regelung über Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen sind im achten Hauptstück in den §§ 109–166 Strafprozessordnung geregelt.