© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1188194

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Unterbrechung der Freiheitsstrafe

Ist ein Strafgefangener nach der Art und dem Beweggrund der strafbaren Handlung, weswegen er verurteilt worden ist, sowie nach seinem Lebenswandel vor der Anhaltung weder für die Sicherheit des Staates noch für die der Person oder des Eigentums besonders gefährlich, so ist ihm nach § 99 StVG auf seinen Antrag eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe in der Dauer von höchstens acht Tagen zu gewähren, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop