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Dokument-ID: 1112564
Verbot wiederholter Strafverfolgung
Die rechtliche Grundlage für das Verbot wiederholter Strafverfolgung findet sich in § 17 StPO. Dieses besagt, dass nach rechtswirksamer Beendigung eines Strafverfahrens die neuerliche Verfolgung desselben Verdächtigen wegen derselben Tat unzulässig ist. Hiervon unberührt bleiben die Bestimmungen über die Fortsetzung, die Fortführung, die Wiederaufnahme und die Erneuerung des Strafverfahrens sowie über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.