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Verdächtiger
Als Verdächtiger wird eine Person bezeichnet, die unter dem Verdacht steht, eine mit gerichtlicher oder verwaltungsrechtlicher Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben (OGH 15 Os 151/12p [15 Os 32/13i]).
Allerdings gibt es keine Legaldefinition für diesen Begriff. Das Gesetz kennt nur den Beschuldigten und den Angeklagten.
Der Begriff des Verdächtigen steht in engem Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren. Die Feststellung mithilfe von Beweisen aller Tatsachen, die Grundlage für die richterliche Beurteilung sind, ist eine Voraussetzung für die Fällung eines Urteils. Der Verdacht liegt schon im Zeitpunkt der Behauptung, jemand habe eine Straftat begangen, vor. Als nächster Schritt ist zu ermitteln, ob der Verdacht konkret ist und ob er sich erhärten lässt. Bei besonders eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen ist ein konkreter Verdacht erforderlich.