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Dokument-ID: 793187
3.2 Vereinfachte Übergabe
Das Gericht hat die betroffene Person bei der Vernehmung zum EuHb im Rahmen der ersten Haftverhandlung über die Möglichkeit einer vereinfachten Übergabe zu belehren. Im Übrigen gilt § 32 Abs 1 bis 3 ARHG über die vereinfachte Auslieferung sinngemäß. Die Zustimmung zur vereinfachten Übergabe ist unwiderruflich.