© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 739484

Claudia Sorgo - Daniela Hrdlovic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.15 Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius)

Der strafrechtliche Grundsatz des Verschlechterungsverbotes findet sich in § 16 StPO. Wenn ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf nur zugunsten eines Beschuldigten erhoben wurde, darf der Beschuldigte durch den Inhalt einer darüber ergehenden gerichtlichen Entscheidung im Ermittlungsverfahren und in der Straffrage nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre. Das bedeutet, es darf keine strengere Strafe als in erster Instanz erhoben wurde, verhängt werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop