© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 793271
10 Zulässigkeit der Durchlieferung
Die Durchlieferung einer Person an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch das Gebiet der Republik Österreich ist in § 32 EU-JZG geregelt. Ein solcher Vorgang wird aufgrund eines zuvor gestellten schriftlichen Ersuchens bewilligt.