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Neu Dokument-ID: 793271

Silvia Vinkovits - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Zulässigkeit der Durchlieferung

Die Durchlieferung einer Person an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch das Gebiet der Republik Österreich ist in § 32 EU-JZG geregelt. Ein solcher Vorgang wird aufgrund eines zuvor gestellten schriftlichen Ersuchens bewilligt.

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