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Dokument-ID: 1012592
5.2 Zuständigkeiten
Zuständig in Jugendstrafsachen und für Strafsachen gegen junge Erwachsene ist grundsätzlich das Landesgericht für Strafsachen Wien. Dieses verfügt über eigene Sonderabteilungen. Im Gerichtssprengel Linz und Graz gibt es selbstständige Jugendgerichte, welche für Jugendstrafsachen iSd § 1 Z 4 JGG, für Strafsachen junger Erwachsener gem § 46a JGG und für Jugendschutzsachen iSd § 25 JGG zuständig sind.