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Neu Dokument-ID: 1086446

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Das Recht auf einen Verteidiger

Die Rechtsgrundlage für die Beiziehung eines Verteidigers bildet der § 30a EU-JZG. Eine Person, die aufgrund eines von einer österreichischen Justizbehörde erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde, hat das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers.

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