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Jürgen Haberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7.1 Allgemeines zu ländlichen Straßen und Wegen

Das ländliche Straßen- und Wegenetz stellt in mehrerer Hinsicht die Grundlage für den ländlichen Lebensraum dar. Es dient einerseits der Feinerschließung des ländlichen Raumes und andererseits der Anbindung des ländlichen Raumes an das höherrangige Straßennetz und damit der Verbindung zu den regionalen und überregionalen Zentren. Ländliche Straßen und Wege weisen heute zum überwiegenden Teil einen multifunktionalen Charakter auf. Neben der ursprünglichen Funktion der Erschließung der landwirtschaftlich geprägten Strukturen dienen sie heute meist zur Abdeckung der Verkehrsbedürfnisse der Wohnbevölkerung (Wege zum Kindergarten, zur Schule, zum Arbeitsplatz, der Nahversorgung usw). Weiters haben sie eine große Bedeutung bei der Erschließung von Klein- und Mittelbetrieben sowie für die Naherholung und den Tourismus (als Rad- und Wanderwege, als Ausgangspunkte für Wanderungen, Schitouren, Erschließung von Tourismusbetrieben und Tourismuseinrichtungen usw). Ländliche Straßen und Wege stellen die Grundlage der Basiserschließung für weiterführende Almwege und Forststraßen sowie für Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung dar. Den klassischen Güterweg zur ausschließlichen Erschließung einzelner oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe gibt es heutzutage kaum noch.

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