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3.5.3.1 Allgemeines
Unter Erneuerung sind intensive Erhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die zu einer Wiederherstellung des Straßenoberbaus führen. Dies ist unter Umständen auch mit einer Änderung der Anlageverhältnisse verbunden (Querschnitt, Neigungen etc). Das Ergebnis einer Erneuerungsmaßnahme kommt einer neuwertigen Oberbaukonstruktion gleich, das heißt, dass innerhalb der üblichen Bemessungsperioden keine strukturellen Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sein sollten (sofern die Bemessung bzw Dimensionierung korrekt ist und den Anforderungen der Beanspruchungen durch den Verkehr entspricht).