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Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.2 Anforderungen an die bauliche Erhaltung der sonstigen Anlagen

Die konstruktiven Elemente der sonstigen Anlagen können grundsätzlich wie „klassische“ Ingenieurbauwerke behandelt werden. Dies betrifft sowohl die Art der Zustandserfassung und -bewertung als auch die Planung von Erhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus weisen die unterschiedlichen sonstigen Anlagen auch spezielle Funktionalitäten auf, sodass zB bei Lärmschutzwänden auch die lärmabsorbierende Wirkung der Lärmschutzelemente überprüft, bewertet und bei eingeschränkter Funktionalität ggf verbessert werden sollte. Auch bei einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) reicht es nicht aus, die Konstruktion im Hinblick auf die Standfestigkeit zu bewerten, sondern diese sollte auch unter vorgegebenen Parametern richtig funktionieren. In diesem Sinn können die Anforderungen an die bauliche Erhaltung der sonstigen Anlagen wie folgt definiert werden:

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